Service

Preise

Heimentgelt ab 01.01.2024

Durchschnittliche Tagessätze für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege  65,68 € 82,78 € 98,95 € 115,82 € 123,38 €
Unterkunft 12,98 € 12,98 € 12,98 € 12,98 € 12,98 €
Verpflegung 14,54 € 14,54 € 14,54 € 14,54 € 14,54 €
Investitionskosten Einzelzimmer 13,14 € 13,14 € 13,14 € 13,14 € 13,14 €
Investitionskosten Doppelzimmer 9,14 € 9,14 € 9,14 € 9,14 € 9,14 €
Ausbildungszuschlag 0,27 € 0,27 € 0,27 € 0,27 € 0,27 €
Ausbildungsumlage 2,82 € 2,82 € 2,82 € 2,82 € 2,82 €
Gesamt-Entgelt Einzelzimmer pro Tag 109,43 € 126,53 € 142,70 € 159,57 € 167,13 €
Gesamt-Entgelt Doppelzimmer pro Tag 105,43 € 122,53 € 138,70 € 155,57 € 163,13 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesatz Doppelzimmer (pro Tag) 105,43 € 122,53 € 138,70 € 155,57 € 163,13 €
Anteil Pflegekasse - 125,00 € - 770,00 € -1.262,00 € -1.775,00€ -2.005,00 €
Eigenanteil Doppelzimmer (Monat) 3.082,18 € 2.957,36 € 2.957,25 € 2.957,44 € 2.957,41 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesatz Einzelzimmer (pro Tag) 109,43 € 126,53 € 142,70 € 159,57 € 167,13 €
Anteil Pflegekasse -  125,00 € -  770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 €

Der Zuschlag für Einzelzimmer beträgt 4,00 € pro Tag

Mit der Pflegereform wurde zum 01.01.2022 ein *Leistungszuschlag gesetzlich festgelegt, der Menschen, die im Pflegeheim leben (vollstationäre Pflege) entlasten soll.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims mit Pflegegrad 2-5 beträgt dieser seit dem 01.01.2024

  • 15 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 30 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Durchschnittliche Tagessätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflege  115,35 € 115,35 € 115,35 € 115,35 €
Unterkunft 14,63 € 14,63 € 14,63 € 14,63 €
Verpflegung 16,39 € 16,39 € 16,39 € 16,39 €
Investitionskosten Einzelzimmer 14,77 € 14,77 € 14,77 € 14,77 €
Investitionskosten Doppelzimmer 10,27 € 10,27 € 10,27 € 10,27 €
Ausbildungszuschlag 0,27 € 0,27 € 0,27 € 0,27 €
Ausbildungsumlage 2,82 € 2,82 € 2,82 € 2,82 €
Gesamt-Entgelt Einzelzimmer pro Tag 164,47 € 164,47 € 164,47 € 164,47 €
Gesamt-Entgelt Doppelzimmer pro Tag 160,47 € 160,47 € 160,47 € 160,47 €


Die Pflegeversicherung übernimmt je Kalenderjahr Aufwendungen bei Kurzzeitpflege bis zu 1.774,00 € und bei Verhinderungspflege 1.612,00 €, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Da die Pflegekasse nur die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen und Ausbildung (Ausbildungszuschlag + Ausbildungsumlage) übernimmt, sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten selbst zu tragen: 

Aktuell beträgt in unserer Einrichtung der private Zuzahlungsbetrag pro Tag:
41,29 € im Doppelzimmer und 45,79 € im Einzelzimmer (15 Tage Kurzzeitpflege und 13 Tage Verhinderungspflege = 28 Tage gesamt für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege).

Übertragungsmöglichkeiten: 

Leistungen aus der Verhinderungspflege können zu 100% auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, so dass sich im Rahmen der Kurzzeitpflege kalenderjährlich ein maximaler Anspruch von 3.386,00 € für 56 Kalendertage ergibt. 

Leistungen aus der Kurzzeitpflege können zu 50% auf die Verhinderungspflege übertragen werden, so dass sich im Rahmen der Verhinderungspflege kalenderjährlich ein maximaler Anspruch von 2.499,00 € für 42 Kalendertage ergibt. 

In Ausnahmefällen kann der private Zuzahlungsbetrag auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Sozialhilfe muss unbedingt vor dem Einzugstermin beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Sie müssen nicht aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit der Stationären Pflege verzichten, wenn bei Ihnen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Informationen über finanzielle Hilfe zur Pflege finden Sie in unserem Merkblatt der AWO Pflegeberatung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.
 

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Ulrike Langheinrich09285 9570

Pflege Hotline0800 6070110

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.

 

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

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