Service

Preise

Heimentgelt ab 01.05.2023

Durchschnittliche Tagessätze für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege  46,91 € 69,52 € 85,69 € 102,55 € 110,11 €
Unterkunft 11,98 € 11,98 € 11,98 € 11,98 € 11,98 €
Verpflegung 13,18 € 13,18 € 13,18 € 13,18 € 13,18 €
Investitionskosten Einzelzimmer 13,14 € 13,14 € 13,14 € 13,14 € 13,14 €
Investitionskosten Doppelzimmer 9,14 € 9,14 € 9,14 € 9,14 € 9,14 €
Ausbildungszuschlag 0,60 € 0,60 € 0,60 € 0,60 € 0,60 €
Ausbildungsumlage 3,55 € 3,55 € 3,55 € 3,55 € 3,55 €
Gesamt-Entgelt Einzelzimmer pro Tag 89,36 € 111,97 € 128,14 € 145,00 € 152,56 €
Gesamt-Entgelt Doppelzimmer pro Tag 85,36 € 107,97 € 124,14 € 141,00 € 148,56 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesatz Doppelzimmer (pro Tag) 85,36 € 107,97 € 124,14 € 141,00 € 148,56 €
Anteil Pflegekasse - 125,00 € - 770,00 € -1.262,00 € -1.775,0 0€ -2.005,00 €
Eigenanteil Doppelzimmer (Monat) 2.471,65 € 2.514,45 € 2.514,34 € 2.514,22 € 2.514,20 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesatz Einzelzimmer (pro Tag) 89,36 € 111,97 € 128,14 € 145,00 € 152,56 €
Anteil Pflegekasse -  125,00 € -  770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 €
Eigenanteil Einzelzimmer (Monat) 2.593,33 € 2.636,13 € 2.636,02 € 2.635,90 € 2.635,88 €

Durchschnittliche Tagessätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflege  104,85 € 104,85 € 104,85 € 104,85 €
Unterkunft 13,50 € 13,50 € 13,50 € 13,50 €
Verpflegung 14,85 € 14,85 € 14,85 € 14,85 €
Investitionskosten Einzelzimmer 14,27 € 14,27 € 14,27 € 14,27 €
Investitionskosten Doppelzimmer 10,27 € 10,27 € 10,27 € 10,27 €
Ausbildungszuschlag 0,60 € 0,60 € 0,60 € 0,60 €
Ausbildungsumlage 3,55 € 3,55 € 3,55 € 3,55 €
Gesamt-Entgelt Einzelzimmer pro Tag 151,62 € 151,62 € 151,62 € 151,62 €
Gesamt-Entgelt Doppelzimmer pro Tag 147,62 € 147,62 € 147,62 € 147,62 €


Die Pflegeversicherung übernimmt je Kalenderjahr Aufwendungen bei Kurzzeitpflege bis zu 1.774,00 € und bei Verhinderungspflege 1.612,00 €, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Da die Pflegekasse nur die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen und Ausbildung (Ausbildungszuschlag + Ausbildungsumlage) übernimmt, sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten selbst zu tragen: 

Aktuell beträgt in unserer Einrichtung der private Zuzahlungsbetrag pro Tag:
38,62 € im Doppelzimmer und 42,62 € im Einzelzimmer (16 Tage Kurzzeitpflege und 14 Tage Verhinderungspflege = 30 Tage gesamt für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege).

Übertragungsmöglichkeiten: 

Leistungen aus der Verhinderungspflege können zu 100% auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, so dass sich im Rahmen der Kurzzeitpflege kalenderjährlich ein maximaler Anspruch von 3.386,00 € für 56 Kalendertage ergibt. 

Leistungen aus der Kurzzeitpflege können zu 50% auf die Verhinderungspflege übertragen werden, so dass sich im Rahmen der Verhinderungspflege kalenderjährlich ein maximaler Anspruch von 2.499,00 € für 42 Kalendertage ergibt. 

In Ausnahmefällen kann der private Zuzahlungsbetrag auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Sozialhilfe muss unbedingt vor dem Einzugstermin beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Sie müssen nicht aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit der Stationären Pflege verzichten, wenn bei Ihnen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Informationen über finanzielle Hilfe zur Pflege finden Sie in unserem Merkblatt der AWO Pflegeberatung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.
 

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

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Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

Weitere Fragen
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Frau Ulrike Langheinrich09285 9570

Pflege Hotline0800 6070110

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

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