Angebot
Kurzzeitpflege
Versorgen Sie eine*n pflegebedürftigen Angehörige*n zu Hause? Können Sie die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen? Brauchen Sie eine Atempause oder wollen Sie in den Urlaub fahren?
Dann können wir Ihnen für bis zu 28 Tage im Jahr einen Kurzzeitpflegeplatz anbieten. Zusätzlich können Sie bei Bedarf für weitere 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
In unseren Wohnbereichen haben wir vier Plätze für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege vorgesehen. Dadurch können wir Ihnen bei rechtzeitiger Planung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sichere und professionelle Pflege und Betreuung für Ihre*n Angehörige*n anbieten, um Sie vorübergehend zu entlasten.
Als Gast willkommen
Gerne nehmen wir Ihre*n Angehörige*n als willkommenen Gast in unserer Gemeinschaft auf.
Jetzt geöffnet
ÖffnungszeitenFrau Ulrike Langheinrich09285 9570Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
Merkblatt zur Kurzzeitpflege
Die Zimmergrößen variieren zwischen 25 m² und 28 m².
Die Einzelappartements bestehen aus einem Vorraum mit Garderobe, einem Bad mit Badewanne, WC und Waschbecken, größtenteils mit Balkon.
Die Doppelzimmer bestehen aus einem Vorraum mit Garderobe, einem Bad z.T. mit Badewanne, WC und Waschbecken, Balkon.
Unsere Zimmer sind ausgestattet mit:
Bei Vorliegen eines Pflegebedarfs der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 stehen Ihnen für Kurzzeitpflege von Ihrer Pflegekasse ein Zuschuss von 1.612 € pro Kalenderjahr für bis zu 28 Tage zu.
Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege und zu Heimentgelten finden Sie unter Preise und in unserem Downloadbereich.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Unser erfahrenes Wohnbereichsteam stellt sich gerne auf Ihre Gewohnheiten und Erwartungen ein. Feste Bezugspersonen schaffen Vertrauen, Sicherheit und Zugehörigkeit.
Mehr zu unserem Team im AWO Sozialzentrum Louis Röll Marktleuthen finden Sie hier.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!
In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Möchten Sie mehr wissen?
Muss ich pflegebedürftig sein, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?
Wenn Sie nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus einen erhöhten Bedarf an Pflege und/oder hauswirtschaftlicher Unterstützung haben, der mit Angeboten der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend abgedeckt werden kann, gibt es die Möglichkeit einer „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ gemäß §39c SGB V in einer stationären Einrichtung. Dies greift, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit nicht über sechs Monate hinausgeht und Sie somit keinen Pflegegrad bekommen.
Jetzt geöffnet
ÖffnungszeitenFrau Ulrike Langheinrich09285 9570Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
Merkblatt zur Kurzzeitpflege